Coworking: Kosten von der Steuer absetzen? Das geht!
Die Homeoffice-Pflicht wirft viele Probleme auf, wie wir letzte Woche gesehen haben. Ein hervorragender Ausweg ist ein Arbeitsplatz in einem Coworking-Space, wie der BegaPark eins ist. Die daraus resultierenden Kosten kannst Du sogar von der Steuer absetzen, wie Du gleich erfahren wirst.
Die Homeoffice-Pflicht wirft viele Probleme auf, wie wir vergangene Woche gesehen haben. Ein hervorragender Ausweg ist ein Arbeitsplatz in einem Coworking-Space, wie der BegaPark eins ist. Die daraus resultierenden Kosten kannst Du sogar von der Steuer absetzen, wie Du gleich erfahren wirst.
Konkret geht es um die Werbungskosten, Fahrtkosten, sowie die Verpflegungspauschale.
Werbungskosten:
Bei der Anmietung eines externen Arbeitsplatzes lassen sich die Mietkosten steuerlich absetzen. Die festgelegte Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag, also 600 Euro im Jahr, bilden nicht die Obergrenze der steuerlich absetzbaren Ausgaben. Vielmehr können die tatsächlich angefallenen Kosten, d.h. der Mietpreis, steuerlich abgesetzt werden.
Fahrtkosten:
Wird die Fahrt zum extern angemieteten Arbeitsplatz mit dem eigenen PKW absolviert, lassen sich je gefahrenen Kilometer 30 Cent berechnen. Dies gilt für die Hin-, als auch die Rückfahrt. Der Endbetrag summiert sich oft auf eine Summe im mittleren bis höheren dreistelligen Bereich (bei einer Strecke von ca. zehn Kilometern).
Verpflegungspauschale:
Die ersten beiden Kostenpunkte sind vielen bereits bekannt, nicht jedoch die Verpflegungspauschale. Bei einer Abwesenheit von acht Stunden (oder mehr), d.h. das Arbeiten an einem anderen Ort als dem eigenen Zuhause oder dem betrieblichen Büro, lässt sich eine tägliche Verpflegungspauschale von 14 Euro berechnen. Diese zählt entweder zu den Werbungskosten hinzu oder lässt sich vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten.
Wie du siehst, lassen sich viele Ausgaben eines Arbeitsplatzes im BegaPark steuerlich absetzen. Nutze diese Chancen und buche noch heute Deinen Arbeitsplatz.